Am Freitag, 15. November 2024, werde ich als Angeklagter vor dem Strafrichter stehen.
Vor zwei Jahren hatte ich darüber berichtet, dass der Präsident des päpstlichen Pensionsfonds im Vatikan in die Vermietung an eine Praxisklinik in Dortmund involviert ist, die sich auf Abreibungen spezialisiert hat.
Die Staatsanwaltschaft Köln wirft mir nun die Verbreitung einer „Feindesliste“ vor. In meiner Berichterstattung hatte ich den Standort der Klinik und die Kölner Kirchengemeinde erwähnt, in der der Vatikanmitarbeiter eine ehrenamtliche Leitungsfunktion ausübt. Beiläufig hatte ich einen Vergleich zu den Vereinigten Staaten gezogen, wo es schon zu Anschlägen auf Abtreibungskliniken kam, was glücklicherweise bei uns noch nie der Fall war.
Der Staatsanwalt witterte eine verbotene „Feindesliste“, also ein „gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ nach § 126 a StGB. Diese Strafvorschrift wurde im Jahr 2021 eingeführt, ist also noch sehr jung. Die Rechtsprechung dazu bildet sich gerade erst heraus. Und wird sich in die falsche Richtung bilden, wenn ich verurteilt werde.
Der kritische Journalismus ist in Gefahr, wenn Ross und Reiter nicht mehr beim Namen genannt und Parallelen nicht mehr gezogen werden dürfen.
Von Anfang an war die Norm verfassungsrechtlich umstritten. Zwar enthält der Paragraf im dritten Absatz eine Sozialadäquanzklausel. Die Strafbarkeit ist ausgenommen, wenn die Publikation der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dient. Dennoch werde ich von der Justiz verfolgt.
Bitte kommen Sie zur Hauptverhandlung. Und geben Sie bitte diese Information an alle Interessierten weiter.
Zeit: Freitag, 15. November 2024, 10.00 Uhr
Ort: Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, Sitzungssaal 217
Aktenzeichen: 540 Cs 139/24
Rückfragen bitte an: redaktion@privat-depesche.de
Karl Noswitz