2019-06-13 17:03:12

Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer

von Karl Noswitz

„Wo keine eindeutige Geschlechtszuordnung m/w möglich ist, liegt eine biologische Anomalie vor, aber kein drittes Geschlecht“, schrieb Hedwig von Beverfoerde auf Facebook. In Kürze wurde ihr Post vom Facebook-Team entfernt. Schuld an dieser Zensur ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas. Hedwig von Beverfoerde ließ sich dieses Unrecht nicht gefallen. Die bekannte Gender-Kritikerin und Frontfrau der „Demo für alle“ beantragte im Eilverfahren Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht. Und ließ außerdem einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Susanne Baer stellen.

Der Anwalt von Hedwig von Beverfoerde belegte auf 48 Seiten die prominente Rolle von Susanne Baer in der LGBT-Community. Der Jurist kam zu dem ernüchternden Ergebnis: „Es ist komplett fernliegend anzunehmen, dass ausgerechnet Frau Prof. Dr. Baer der Beschwerdeführerin (…) völlig unvoreingenommen und neutral gegenüber eingestellt sein kann.“

Der Eilantrag und der Befangenheitsantrag wurden bereits im November 2018 eingereicht. Inzwischen ist über ein halbes Jahr vergangen. Doch das Bundesverfassungsgericht scheint es nicht eilig zu haben. Verfassungsrechtler sagen, die lange Bearbeitungsdauer des Eilantrags lässt sich kaum noch begründen.

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